Bei einem Zimmerbrand in der Wiesbadener Innenstadt entstand in der Nacht zum Mittwoch ein Sachschaden von rund 75.000 Euro. 16 Bewohner mussten das Mehrfamilienhaus verlassen und wurden vom Rettungsdienst betreut. Eine 24-jährige Frau wurde wegen schwerer Brandstiftung festgenommen.
Gegen 01:40 Uhr wurde die Polizei bereits über eine randalierende Person im 7. Stock des Mehrfamilienhauses in der Adlerstraße informiert, die unter anderem Gegenstände aus dem Fenster werfen würde. Eine Streifenwagenbesatzung fuhr zum Einsatzort und stellte dabei eine Rauchentwicklung in der Wohnung fest. Kurz vor 2:30 Uhr wurde auch der Feuerwehr über den Notruf ein Feuer in dem Gebäude gemeldet.
Als die Kräfte der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr Stadtmitte eintrafen, war die Polizei bereits dabei, das Gebäude zu räumen. Ein Trupp unter Atemschutz ging mit einem C-Rohr sofort in die Brandwohnung vor. Glücklicherweise befanden sich aber keine Personen mehr in dem Gebäude. Mittels Rauchverschluss und Überdrucklüfter wurde der Treppenraum rauchfrei gehalten. Das Feuer konnte schnell gelöscht und auf das Schlafzimmer begrenzt werden. Drei Trupps unter Atemschutz waren für die Lösch- und Nachlöscharbeiten im Einsatz.
Für die Betreuung der 16 Bewohner wurde der Betreuungs-Bus von der Feuerwache 2 angefordert. Der Rettungsdienst, ein Notarzt, die Schnelleinsatzgruppe Betreuung des Deutschen Roten Kreuzes und die Seelsorge in Notfällen kümmerten sich um die Betroffenen. Der Organisatorische Leiter Rettungsdienst und der Leitende Notarzt koordinierten die Betreuung als Technische Einsatzleitung Rettungsdienst. Glücklicherweise wurden durch das Feuer und den entstandenen Rauch keine Personen verletzt.
Bei den ersten Ermittlungen der Polizei wurde festgestellt, dass eine 24-jährige Frau in der Wohnung eines Bekannten zunächst randalierte. Sie ist weiterhin dringend verdächtig auch das Feuer in der Wohnung gelegt zu haben. Gegen die Frau wird nun wegen schwerer Brandstiftung ermittelt. Sie wurde noch am Tatort festgenommen und nach den polizeilichen Maßnahmen, aufgrund ihres gesundheitlichen Zustandes, in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.
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