Am Sonntagmorgen kam es zu einem Brand in einer Wohnung in der Hegelstraße in Mainz. Ein Bewohner des Hauses bemerkte gegen 8:30 Uhr das Alarmsignal eines Rauchwarnmelders in einer Wohnung im fünften Obergeschoss. Im Flur vor der Wohnung konnte bereits Brandgeruch wahrgenommen werden.
Nachdem sich der Bewohner nicht bemerkbar machte, öffnete die Feuerwehr die Tür. Unter umluftunabhängigen Atemschutz durchsuchten die Wehrmänner die Wohnung. Im Bereich des Wohnzimmers konnte der Bewohner nicht ansprechbar aufgefunden werden. Die Feuerwehrmänner brachten den aufgefundenen Bewohner ins Freie. Mit Verdacht auf eine Rauchgasvergiftung, wurde dieser vom Rettungsdienst medizinisch versorgt.
Die Ursache der Verrauchung waren Gegenstände auf dem Küchenherd. Diese wurden abgelöscht und auf den Balkon abgestellt. Die Brandwohnung und der Flur wurden von der Feuerwehr belüftet. Glück im Unglück war der installierte Rauchwarnmelder, der den Anwohner und somit die Feuerwehr noch rechtzeitig alarmierte.
Rauchwarnmelder sind ab Juli 2012 nach der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz auch in privaten Wohnungen in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren die als Rettungswege dienen Pflicht. Dies gilt auch für Bestandsgebäude. Auch in Hessen sind Rauchmelder in Neubauten bereits gesetzliche Pflicht. Eine Nachrüstpflicht für vorhandene Wohnungen besteht bis zum 31. Dezember 2014. In unseren Sicherheitstipps finden Sie weitere Informationen zum Lebensretter Rauchmelder und worauf Sie beim Kauf und bei der Montage achten sollten.
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