(me) Ein schrecklicher Verkehrsunfall ereignete sich am Donnerstagabend auf der L3441 („Georgenborner Straße“) kurz vor Frauenstein. Dabei wurde eine Frau, die gerade am Fahrbahnrand Blumen pflückte, von einem Pkw erfasst, unter diesem eingeklemmt und tödlich verletzt. Diesem Unglück vorausgegangen war ein Beinahecrash an einer Ausfahrt.
Gegen 18:30 Uhr wollte der 79-jährige Fahrer eines Honda zusammen mit seiner Beifahrerin ein Grundstück an der L3441 verlassen. Beim Einbiegen auf die abschüssige Landstraße zwischen Georgenborn und Frauenstein missachtete er die Vorfahrt des herannahenden Verkehrs.
Der Richtung Frauenstein fahrende LKW konnte sein Fahrzeug durch eine Vollbremsung noch vor dem Honda abbremsen. Auch ein nachfolgendes Auto kam rechtzeitig zum Stillstand. Der Fahrer des Honda gab in dieser Situation Gas und fuhr in den gegenüber liegenden Straßengraben.
Doch genau dort befand sich zu diesem Zeitpunkt eine 79-Jährige, die auf der Rückseite ihres Grundstücks Blumen pflückte. Die Frau wurde vom Honda erfasst und unter diesem eingeklemmt. Aufgrund dieser Lage und unterschiedlicher Meldungen wurden Feuerwehren aus Georgenborn und Wiesbaden mit dem Einsatzstichwort „eingeklemmte Person nach Verkehrsunfall“ alarmiert.
Bei Ankunft der ersten Einsatzkräfte zeigte die Frau bereits keine Lebenszeichen mehr. Durch Absichern des Fahrzeug und mit einem hydraulischen Spreizer wurde der Wagen angehoben und die Frau befreit. Der Notarzt konnte jedoch nur noch den Tod feststellen. Sofort wurde ein Gutachter der DEKRA an die Unfallstelle gerufen.
Auch Mitarbeiter der Notfallseelsorger kamen dort hin, um den Verwandten und Unfallzeugen vor Ort seelische Hilfe zu leisten. Für die Feuerwehr blieb die undankbare Aufgabe die Bergung des Unfallfahrzeugs und der Toten zu unterstützen.
Für die Unfallaufnahme blieb die Landstraße rund 2 Stunden gesperrt. Da bei dem Unfallverursacher Anzeichen auf Alkoholgenuss vorlagen, wurde eine Blutentnahme angeordnet – sein Fahrzeug erlitt nur einen, im Verhältnis zu den weiteren Folgen, unwesentlichen Sachschaden von 1500 Euro.