Himmelslaternen

Sending a traditional flying lantern off on a perfect evening in Austria!In der Vergangenheit ist es immer wieder zu verheerenden Bränden nach dem Aufstieg von  Himmelslaternen/ Skylaternen gekommen. Mehrere Bundesländer, darunter auch Hessen, haben schon ein generelles Aufstiegsverbot erteilt.

„Wir haben uns aufgrund der zunehmenden Zahl an Bränden, die durch diese Feuerlaternen entstanden sind, dazu ent-schlossen, ein landesweites Verbot auszusprechen“, sagte Innenminister Volker Bouffier im Juli 2009 in Wiesbaden. Das Land untersagt den Start von Himmelslaternen per Gefahrenabwehrverordnung. Für die Verfolgung und Ahndung sind die örtlichen Ordnungsbehörden zuständig. „Wer gegen diese Regelung verstößt, muss mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 5000 Euro rechnen“, sagte Bouffier.

Diese Vorschrift erfasst die „Himmelslaternen“, die in der Regel aus Reispapier gefertigt sind, wobei der Auftrieb des Leuchtkörpers durch eine offene Flamme bewirkt wird. „Aufgrund dieser Bauweise geht von den Laternen eine nicht unerhebliche Brandgefahr aus“, begründete Bouffier die Regelung. Zudem bestehe nach dem Aufstieg solcher Flugkörper keine Möglichkeit mehr, die Flugrichtung zu kontrollieren bzw. sicherzustellen, dass sie nicht in unmittelbarer Nähe von Häusern, Wäldern oder sonstigen Plätzen und Flächen niedergehen. Das könne insbesondere in der anstehenden trockenen Jahreszeit zu gefährlichen Bränden führen, so Bouffier.

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