Rheinland Pfalz: Rauchmelderpflicht für jeden Haushalt

Symbolfoto

Bis Mitte Juli sind in Rheinland-Pfalz endgültig alle privaten Wohnräume mit lebensrettenden Rauchmeldern auszustatten. Hintergrund: Als erstes Bundesland hatte Rheinland-Pfalz 2003 die gesetzliche Verpflichtung eingeführt, in neu gebauten Privathaushalten Rauchmelder zu installieren. Im Jahr 2007 beschloss der Landtag, diese Verpflichtung auch auf bestehende Wohnräume auszuweiten. Die Übergangfrist von fünf Jahren zur Nachrüstung läuft nun am 12.07.2012 offiziell ab.

Der Gesetzgeber nimmt die Eigentümer in die Pflicht. Sie sind für Installation und Wartung eines Rauchmelders in Fluren sowie Schlaf- und Kinderzimmern verantwortlich. Die jährliche Wartung garantiert, dass der Lebensretter im Ernstfall seinen Dienst auch wahrnimmt. Ist ein Rauchmelder im Brandfall nicht betriebsbereit, haftet der Eigentümer, außer er kann die jährliche Prüfung nachweisen. Dies gilt sowohl für privat genutzte als auch vermietete Wohnräume.

Otto Fürst, Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Rheinland-Pfalz, ist sich sicher: „Bei Neubauten wurde die gesetzliche Installationspflicht gut umgesetzt. Die Gefahr lauert in den vielen Eigentumswohnungen und Eigenheimen. Noch lange sind nicht alle ausgerüstet. Dabei können wir aus unserer täglichen Erfahrung sagen, dass Rauchmelder wirkliche Lebensretter sind.“

In Deutschland sterben immer noch jährlich rund 500 Menschen bei Gebäudebränden, überwiegend in Privathaushalten. Die Mehrheit stirbt an einer Rauchvergiftung. Zwei Drittel der Brandopfer wurden nachts im Schlaf überrascht. Brandrauch entwickelt sich unvorstellbar schnell und verhindert dadurch eine sichere Flucht aus dem Gebäude. Rauchwarnmelder warnen Sie auch im Schlaf rechtzeitig, damit Sie sich in Sicherheit bringen können.

Nachrüstpflicht in Hessen bis Ende 2014

Auch in Hessen besteht seit 2005 eine Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten. Rauchmelder müssen in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren, die als Rettungsweg dienen, angebracht werden. Eine Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen besteht bis 31. Dezember 2014. Anders als in Rheinland-Pfalz ist in Hessen nicht der Eigentümer sondern der unmittelbare Besitzer zuständig für die Wartung der installierten Rauchmelder.

Gratis-Rauchmelder von BILD und Conrad

Passend zum Ende der Übergangsfrist findet sich heute in der BILD Mainz/Wiesbaden auf Seite 5 ein Coupon für einen Rauchmelder. Leser können den Gutschein im Wert von 9,95 Euro bis zum 14. Juli 2012 in der Conrad-Filiale in der Binger Straße in Mainz gegen einen kleinen Lebensretter einlösen. Allerdings nur solange der Vorrat reicht.

Weitere Informationen:

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