Dank eines installierten Rauchmelders kam der 70-jährige Bewohner einer Wohnung in der Bierstadter Straße glimpflich davon.
Am frühen Mittwochabend löste gegen 19:00 Uhr der Rauchmelder in der Wohnung des 70-Jährigen aus. Ursächlich hierfür waren angebranntes Essen auf dem eingeschalteten Küchenherd und die dadurch entstandene Rauchentwicklung.
Die von den Hausbewohnern alarmierte Feuerwehr lüftete die Wohnung, so dass sie im Anschluss direkt wieder bewohnt werden konnte. Durch das rechtzeitige Auslösen des Rauchmelders wurde glücklicherweise niemand verletzt und es entstand kein Sachschaden.
Seit heute besteht in Rheinland-Pfalz eine generelle Rauchmelderpflicht für jeden Haushalt. Auch in Hessen besteht bereits eine Pflicht für Neu- und Umbauten. Bis 2014 müssen hier auch alle Bestandsbauten und bereits bestehende Wohnungen mit dem kleinen Lebensretter ausgerüstet werden.
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