Plakataktion zum neuen Abfragesystem beim Notruf 112

(thg) Unter dem Moto „Wir fragen – Sie antworten“, startet die Landeshauptstadt Wiesbaden in Zusammenarbeit mit der Berufsfeuerwehr eine Plakataktion, die auf die Notrufnummer 112 und die neue Notrufabfrage sensibilisieren soll.

„Zwar gilt die 112 schon seit 15 Jahren in Europa als einheitliche Notrufnummer, jedoch sind noch nicht alle Bürgerinnen und Bürger mit dem richtigen Umgang vertraut. Das Wissen um das genaue Vorgehen bei einem Notruf kann jedoch Leben retten“, erklärt Oberbürgermeister und Feuerwehrdezernent Dr. Helmut Müller. Die Plakate werden in zahlreichen Bussen sowie in städtischen Gebäuden, Schulen und Kindergärten aufgehängt.

Unter der Notrufnummer 112 erreicht man die Feuerwehr und den Rettungsdienst. Des Weiteren können die Kräfte der DLRG und des THW unter der Rufnummer alarmiert werden. In Deutschland kann die Nummer kostenlos von allen Festnetz- oder Mobilfunktelefonen angerufen werden. Dabei muss beachtet werden, dass zum Beispiel in Hotels oder Betrieben eine Vorwahl zur Amtsvermittlung vorgestellt werden muss. Ferner kann man nur mit einer gültigen SIM-Karte einen Notruf mit einem Mobiltelefon tätigen. Ein Guthaben auf der SIM-Karte ist allerdings nicht erforderlich.

Um zukünftig das Hilfeersuchen noch schneller und effizienter durchführen zu können, hat die Berufsfeuerwehr Wiesbaden ihre Notrufabfrage optimiert. Nach dem Motto „Wir fragen – Sie antworten“ werden zukünftig alle Anrufer noch schneller durch den Notruf geführt.  Bereits mit der Begrüßung wird der Anrufer nach dem Ort des Geschehens gefragt: „Notruf Feuerwehr und Rettungsdienst in Wiesbaden, wo genau ist der Notfallort?“ Auch der Name des Anrufers, eine Rückrufnummer und der genaue Hergang des Notfalls wird abgefragt. Dabei ist es wichtig, die Rettungskräfte schnell und umfassend zu informieren. Hier gelten die Grundsatzinformationen, die man mit den bekannten fünf „W´s“ – Wo, Was, Wie viel, Welche, Warten –  mitteilen soll.

Des Weiteren bittet die Feuerwehr, das Gespräch nie unaufgefordert zu beenden, da der Einsatzbearbeiter noch Rückfragen haben könnte. Nach dem Notruf sollten die Helfer auf der Straße eingewiesen und informiert werden.

Der Missbrauch eines Notrufs ist kein Kavaliersdelikt und wird strafrechtlich verfolgt. Die Technik ermöglicht eine Rückverfolgung aller Gespräche und bietet daher die Möglichkeit eine missbräuchliche Nutzung der Notrufnummer zurückzuverfolgen.

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