Am späten Donnerstagabend erhielt die Wiesbadener Polizei gegen 23:00 Uhr einen Telefonanruf mit weitreichenden Folgen. Daraufhin wurde ein Amerikaner wegen einer Abschiebeverfügung ins Gewahrsam gebracht und zwei Personen ein Verfahren wegen Fahren unter Alkoholeinfluss und ohne Führerschein sowie wegen Fahrerflucht eingeleitet.
Ein 37-jähriger Mann hatte gegen 23:45 Uhr nach einem mehrstündigen Streit mit seiner 34-jährigen polnischen Freundin offenbar aus Rachegelüsten die Polizei angerufen, um mitzuteilen, dass mit ihrem Wagen in der Nacht zum Donnerstag eine Unfallflucht begangen wurde. Die Schadenfreude des 37-Jährigen war jedoch nur von kurzer Dauer. Als die Polizisten die beiden Streitenden in ihrer Wohnung aufsuchten, stellten sie nämlich fest, dass gegen den 37-jährigen Amerikaner eine Abschiebeverfügung vorlag und er somit direkt ins Polizeigewahrsam gebracht wurde.
Die 34-jährige Frau schilderte den Beamten, dass sie am Mittwochabend mit einem 24-jährigen jungen Mann und dessen 43-jährigem Vater in der Helenenstraße zusammen einen über den Durst getrunken hätte, als sie irgendwann von ihrem 24-jährigen Trinkkumpanen nach ihrem Autoschlüssel gefragt wurde, weil er sich im Wagen schlafen legen wollte.
Als die 34-Jährige dann irgendwann gegen 02:00 Uhr mit dem Vater des 24-Jährigen aus dem Lokal hinaus ging, stellte sie fest, dass ihr Auto nicht mehr da war. Der Vater rief daraufhin seinen Sohn an. Im Telefonat erzählte der 24-Jährige, dass er mit dem Wagen unterwegs sei und gerade irgendwo im Nerotal ein geparktes Auto gestreift hätte, dann aber geflüchtet sei. Der Vater machte sich zu Fuß auf den Weg zu seinem Sohn und kam später alleine mit dem Auto wieder zurück zur 34-Jährigen, brachte sie mit dem Auto nach Hause in die Klarenthaler Straße und stellte das beschädigte Auto auf dem Parkstreifen ab.
Die Polizisten staunten nicht schlecht. Stand doch jetzt neben dem Straftatbestand der Unfallflucht auch noch zweimal Fahren unter Alkoholeinfluss im Raum. Damit nicht genug, stellte sich zu guter Letzt heraus, dass Vater sowie Sohn überhaupt keinen Führerschein besitzen. Gegen den 24-Jährigen und den 43-jährigen Vater wurde somit ein Ermittlungsverfahren des Fahrens unter Alkoholeinfluss und Fahren ohne Führerschein eingeleitet. Der 24-Jährige muss sich des Weiteren wegen der Unfallflucht verantworten.
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