Alle hauptamtlichen Feuerwehrkräfte, die bei den Kommunen und Landkreisen in Hessen beschäftigt sind, erhalten für die besonderen, schwierigen Situationen unter physischer und psychischer Belastung im Einsatzdienst eine Feuerwehrzulage, die derzeit 131,20 Euro pro Monat beträgt. „Diese Zulage wurde seit vielen Jahren nicht mehr angehoben und stellt keine ausreichende Vergütung der Mehrbelastung von Berufsfeuerwehrleuten mehr dar“, bemängelt die Landesgruppe Hessen der Deutschen Feuerwehrgewerkschaft DFeuG.
Mit einer an den Hessischen Landtag gerichteten Petition fordert die Landesgruppe, die Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage in Hessen wieder herzustellen. Außerdem wird gefordert, die Zulagen für Feuerwehrkräfte von jährlich 5 % zu dynamisieren und die Feuerwehrzulage auf mindestens 300 Euro monatlich anzuheben, um auch nur annähernd den tatsächlichen Belastungen physischer und psychischer Art Rechnung zu tragen.
„Zulagen stellen für die Feuerwehrkräfte einen erheblichen Teil ihrer Einkünfte dar“, stellt die DFeuG klar. „Gemessen an der Inflationsrate, stehen die Einkommensverbesserungen in den letzten Jahren für Feuerwehrkräfte deutlich im Minus. Trotz der über Jahre hinaus geleisteten Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche und mehr, liegen die Versorgungsbezüge gleich hoch wie bei Beamten mit 40-Stunden-Woche. Rechnerisch leisten Feuerwehrkräfte über Jahre hinweg stets 20 % mehr an Arbeitszeit als alle anderen Beamten im Land.“
„Die Feuerwehrzulage ist aber in Hessen nicht mehr ruhegehaltsfähig. Somit entstehen den Feuerwehrbeamten, die in großer Zahl bereits vor dem Erreichen der Altersgrenze aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand treten müssen, erhebliche finanzielle Einbußen. In Hessen war die Feuerwehrzulage bereits einmal ruhegehaltsfähig, dies fiel dann aber 1998 dem Versorgungsreformgesetz zum Opfer“, erläutert Pressesprecher Sven Janneck.
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