Anerkennungsprämie für Freiwillige Feuerwehr erweitert

Das hessische Kabinett hat auf Empfehlung von Innenminister Boris Rhein die Regelungen für die Anerkennungsprämie des Landes Hessen für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige erweitert.

Innenminister Boris Rhein: „Mit der Neuregelung wollen wir gerade die Feuerwehrleute erfassen, die 41, 42 oder noch mehr Jahre engagiert und ehrenamtlich ihren Dienst in den Einsatzabteilungen versehen haben. Deshalb haben wir beschlossen, diesen verdienten Einsatzkräften die Anerkennungsprämie für 40-jährige Dienste ausnahmsweise rückwirkend zuzusprechen.“

Betroffen von der neuen Regelung sind schätzungsweise 1900 Feuerwehrmänner und –frauen, die mehr als 41 Jahre aktiven Dienst versehen haben und weiter in der Einsatzabteilung tätig sind. In Hessen sichern neben den sechs Berufsfeuerwehren rund 74.000 Einsatzkräfte in Freiwilligen Feuerwehren den Brandschutz und die allgemeine Hilfe. Voraussetzung für den Erhalt der gestaffelten Anerkennungsprämie ist die aktive Dienstzeit in einer Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr.

So beträgt die Anerkennungsprämie nach 10 Jahren Dienstzeit 100 Euro, nach 20 Jahren Dienstzeit 200 Euro, nach 30 Jahren Dienstzeit 500 Euro und nach 40 Jahren Dienstzeit 1.000 Euro.

„Mit der Neuregelung setzen wir die konstruktiven Vorschläge von Seiten der Feuerwehr um und unterstreichen nochmals deutlich die Wertschätzung für die unverzichtbare Arbeit der freiwilligen Einsatzkräfte“, so Minister Boris Rhein.

Anträge für die rund 1900 Einsatzkräfte können die Kommunen nach Veröffentlichung des Erlasses im Staatsanzeiger bei den Regierungspräsidien stellen.

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