Hubrettungsfahrzeuge dienen der Rettung von Personen aus exponierten Lagen, dazu verfügen sie alle über eine Leiter oder Arbeitsbühne, die z.B. die oberen Stockwerke eines brennenden Hauses zugänglich machen, welche über die von Löschfahrzeugen mitgeführten tragbaren Leitern nicht erreicht werden können.
Zur Brandbekämpfung sind viele Hubrettungsfahrzeuge mit Wenderohren und Wasserwerfern ausgestattet, die auch das Löschen aus großer Höhe ermöglichen. Sie werden aber auch zur Technischen Hilfeleistung herangezogen (z.B. Personen für den Rettungsdienst befördern, Bäume beseitigen etc.).
Hubrettungsfahrzeuge haben eine Trupp- oder auch in seltenen Fällen eine Staffelbesatzung. Der Standardtyp ist heute die DLK 23-12, d. h. Drehleiter mit Korb und 23 m Nennrettungshöhe (alle Gebäude die diese Höhe überschreiten, gelten als Hochhäuser) bei 12 m Nennausladung (die maximale Rettungshöhe beträgt ca. 30 m). Nach neuer Euronorm werden Drehleitern mit Korb als DLA(K) benannt. Das A steht hierbei für Automatisch, das heißt, dass der Leiterpark z.B. gleichzeitig nach oben und nach rechts bewegt werden kann. Bei einer Bauart DLS(K) - das S für Sequentiell - könnte man den Leiterpark nur man nur eine Bewegung gleichzeitig machen, also z.B. erst nach oben, dann erst nach rechts.
Die DLK bzw DLA(K) verfügt über zwei Bedienstände; einen am Fuß der Leiter für den Maschinisten, und einen weiteren im Korb. Außerdem verfügt sie über Ausrüstung, die im Rahmen der Brandbekämpfung und Menschenrettung verwendet wird.

DLA(K) 23-12
der Feuerwache 1